Warum das Mubea E-Cargobike als E-Pedelec gilt
Das Mubea U‑Mobility E‑Cargobike ist ein mehrspuriges, vierrädriges E‑Lastenrad für den professionellen urbanen Einsatz. Es bietet eine Zuladung von bis zu 250 kg und ein zulässiges Gesamtgewicht von bis zu 650 kg bei Abmessungen um die 3,15 m x 1 m x 2 m (LxBxH- Beispiel Cargo PACK). Mit diesen Dimensionen wird es rechtlich als E‑Pedelec und damit als Fahrrad eingeordnet - warum ist das so?
Diese Einordnung basiert auf klar definierten europäischen Regelungen, die wir im folgenden Blogartikel näher beleuchten:
Rechtliche Grundlage
Ausgangspunkt ist das Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr (1968), das Fahrräder als muskelkraftbetriebene Fahrzeuge definiert. Für elektrisch unterstützte Fahrräder wurde dieser Rahmen auf europäischer Ebene konkretisiert.
Die maßgeblichen Kriterien ergeben sich aus der EU‑Verordnung 168/2013. Danach gelten E‑Pedelecs nicht als Kraftfahrzeuge, wenn sie:
- nur beim Treten unterstützen
- die Unterstützung bei 25 km/h endet
- eine Nenndauerleistung von maximal 250 Watt haben
- die Unterstützung mit steigender Geschwindigkeit reduziert wird
Werden diese Anforderungen erfüllt, bleibt das Fahrzeug rechtlich ein Fahrrad.
Technischer und regulatorischer Rahmen
Da E‑Pedelecs nicht typgenehmigungspflichtig sind, gelten die Anforderungen des Produktsicherheitsrechts. Sie werden als Maschinen eingeordnet und müssen die Vorgaben der Maschinenrichtlinie erfüllen.
Zentrale technische Grundlage ist die EN 15194, eine harmonisierte Norm für E‑Pedelecs. Sie definiert Sicherheits‑ und Prüfanforderungen für elektrische, mechanische und fahrdynamische Eigenschaften.
Neue Normen für Lastenfahrräder: EN 17860
Mit der EN 17860 Normenreihe wurde erstmals ein europäischer Standard speziell für (E‑)Lastenfahrräder geschaffen.
Wichtig dabei:
- Die EN 17860 ist keine rechtlich bindende Vorschrift, sondern eine technische Norm
- Sie beschreibt jedoch den Stand der Technik und dient als zentrale Orientierung für Konstruktion und Sicherheit
Die Norm berücksichtigt unterschiedliche Fahrzeugklassen und Einsatzbereiche, unter anderem:
- einspurige Lastenräder für leichtere Anwendungen
- mehrspurige Lastenräder mit höherer Stabilität und Nutzlast
- schwere Lastenfahrräder mit sehr hohem zulässigem Gesamtgewicht (bis zu 650 kg)
Damit wird erstmals auch der Einsatzbereich großer, mehrspuriger und professionell genutzter Cargobikes als Fahrräder technisch eingeordnet.
Einordnung des Mubea E‑Cargobikes & praktische Konsequenzen
Aus diesen rechtlichen Normen und Vorgaben, ergibt sich zusammenfassend, dass die E‑Cargobikes von Mubea U‑Mobility die zentralen technischen Kriterien eine E-Pedelecs erfüllt. Mubea U-Mobility bietet eine Tretunterstützung ausschließlich bei aktiver Muskelkraft, eine Begrenzung der Unterstützung auf 25 km/h sowie eine maximale Nenndauerleistung von 250 Watt – entsprechend der EPAC‑Vorgaben. Gleichzeitig bewegt sich das Fahrzeug mit seinem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 650 kg innerhalb der in der EN 17860 beschriebenen Kategorie für schwere Lastenfahrräder.
Durch diese Einordnung als E‑Pedelec ergeben sich klare Vorteile für den alltäglichen, gewerblichen Gebrauch der Lastenräder in Innenstädten oder auf Campussen:
- keine Zulassungspflicht
- keine Versicherungspflicht
- kein Führerschein erforderlich
- Nutzung von Radwegen und Straßennetz im Rahmen der Verkehrsregeln
- Abstellen im Fahrradkontext, z. B. nahe am Zielort